Elektronische Rezepte ab 2.1.2024

Ab 2.1.2024 werden statt der rosa Rezepte für alle Kassenpatienten stattdessen Rezepte elektronisch ausgestellt.

Technisch bedeutet das, dass die Praxis das Rezept ausstellt und in „die cloud“ hochlädt. Dafür benötigen wir zwingend 1 x zu Beginn des Quartals (bei der Erstausstellung) die Versichertenchipkarte.

Um das Rezept in der Apotheke Ihrer Wahl einzulösen benötigen Sie dort wiederum die Versichertenchipkarte damit die/der Apotheker/in das Rezept „aus der Cloud“ herunterladen und bearbeiten kann.

Entscheidend ist dass Sie in der Praxis 1 x und in der Apotheke jedesmal Ihre Chipkarte dabei haben.

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