Corona Impfungen in der Praxis 2. Teil.

Die Impungen in der Praxis konkretisieren sich!

Wir werden in der Woche nach Ostern zunächst mit dem Biontec/Pfizer Impfstoff beginnen.

Wir sind gesetzlich streng dazu verpflichtet, nach den vorgegebenen Priorisierungsrichtlinien, die Impfreihenfolge einzuhalten. Dazu gilt für uns, nach heutigem Stand, dieses Priorisierungsschema. Auch hier ist alles im Fluss. Die Vorschriften für uns können sich täglich ändern.

Wir führen eine Liste von Patienten, die sich bei uns impfen lassen möchten und sich in dieser Liste wiederfinden.

Wenn wir in jeder Woche wieder neu und aktuell wissen, wieviel Impfstoff für uns lieferbar ist, bestellen wir nach diesem Priorisierungsschema von unserer Patientenliste zu einem festen Impftermin ein. Dieser muss strikt eingehalten werden, da der Impfstoff für den jeweiligen Patienten aufgetaut wird und verimpft werden muss.

Zu dem Impftermin sind fertig ausgefüllt(!) folgende Formulare und Dokumente mitzubringen:

  • Impfausweis
  • Chipkarte
  • Personalausweis

Die erforderlichen Dokumente können Sie hier herunterladen und dann ausdrucken, ausfüllen und mitbringen:

Bitte sehen Sie davon ab, uns zu überreden Sie trotzdem zu priorisieren oder sich zu beschweren, dass Sie nach den jetzigen Regeln noch nicht dran sind. Dies schreiben wir aus gegebenem Anlass!

Corona Impfungen in der Praxis 1. Teil.

Stand heute sollen wir mit den Covid 19 Impfungen nach Ostern in der Praxis beginnen.

Zur Zeit wissen wir nichts konkretes:
Wir wissen nicht welcher Impfstoff. Wir wissen nicht wie viele Dosen pro Woche. Wir wissen nicht konkret nach welcher Priorisierung wir impfen sollen.

Wir haben trotzdem heute begonnen, Patienten, die zur Priorisierungsgruppe 1 und 2 gehören auf eine Warteliste zu setzen. Ein frühes Stehen auf der Liste garantiert aber kein frühes Impfen, da wir uns an die Priorisierungsvorschriften (die noch nicht final für die Praxen bestehen) halten werden müssen und z.B. immobile Hausbesuchspatienten der Priorisierungsgruppe 1 mit Sicherheit zuerst impfen müssen.

Eine Voraussetzung für eine Impfung ist eine hohe Flexibilität bei Ihnen, da wir wahrscheinlich sehr rigide nur zu bestimmten Zeiten impfen werden. Sollten Sie dort nicht erscheinen können, werden Sie wieder ans Ende der Liste gestellt.

Es werden mit Sicherheit zu Beginn sehr wenige Dosen zur Verfügung stehen, man hört von 20 Dosen pro Praxis, dies wird sich allerdings im Verlauf ständig ändern.

Eine Auswahl welchen Impfstoff man erhält wird voraussichtlich auch nicht bestehen, kann sich allerdings im laufe des Jahres natürlich ändern.

Wir bitten dringend zunächst von weiteren Anfragen abzusehen. Sobald Änderungen zu diesen Infos vorhanden sind werden Sie an dieser Stelle zuerst bekanntgegeben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ausweitung der Impfungen auf die Priorität 2 für Personen jünger 65 Jahre und Bescheinigung dafür.

Die Politik hat die Impfpriorisisierung angepasst:

Sollten Sie zu einer dieser Personengruppen gehören können wir Ihnen ein Attest zur Impfberechtigung ausstellen:

a) Personen mit Trisomie 21,

b) Personen nach Organtransplantation,

c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,

d) Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,

e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chron. Lungenerkrankung,
f) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/ mol oder ≥ 7,5%),

g) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,

h) Personen mit chron. Nierenerkrankung,

i) Personen mit Adipositas (Personen mit BMI über 40),

Einzelfallentscheidungen bestehen für diese Personengruppe:

a) Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer > fünf Jahre beträgt,

b) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkran­kungen,

c) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder ­arterieller Hypertonie,

d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chron. neurologischen
Er­krankung,

e) Personen mit Asthma bronchiale,

f) Personen mit chron. entzündlicher Darmerkrankung,

g) Personen mit Diabetes mellitus (HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%),

h) Personen mit Adipositas (Personen mit BMI über 30).

Corona Schnelltests verstehen!

Bei den jetzt geplanten Schnelltests an den unterschiedlichsten Stellen im Land taucht oft die Frage der Sicherheit der Schnelltests auf. Hierzu hat das Robert Koch Institut eine gute Erklärung veröffentlicht, auf die wir gerne hinweisen. Bitte klicken Sie hier!

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