FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen ab 1.10. 2022 Pflicht !

Wir möchten rechtzeitig darauf hinweisen, dass nach dem neuen Infektionsschutzgesetz eine FFP2 Maskenpflicht in allen Arztpraxen gesetzlich besteht. Als Betreiber sind wir verpflichtet die Umsetzung zu gewährleisten.

Für die meisten Patienten gilt:

Ab sofort reicht eine Hygienemaske nicht mehr aus!

Bitte besorgen Sie sich FFP2 Masken und tragen diese unaufgefordert beim Betreten der Praxis.

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