FFP2 Maskenpflicht in Arztpraxen ab 1.10. 2022 Pflicht !

Wir möchten rechtzeitig darauf hinweisen, dass nach dem neuen Infektionsschutzgesetz eine FFP2 Maskenpflicht in allen Arztpraxen gesetzlich besteht. Als Betreiber sind wir verpflichtet die Umsetzung zu gewährleisten.

Für die meisten Patienten gilt:

Ab sofort reicht eine Hygienemaske nicht mehr aus!

Bitte besorgen Sie sich FFP2 Masken und tragen diese unaufgefordert beim Betreten der Praxis.

Starke Einschränkungen durch Personalausfälle.

Durch ein sehr hohes Krankheitsaufkommen bei unseren medizinischen Fachangestellten (Arzthelferinnen) auch durch Corona kann der Praxisbetrieb zur Zeit nur stark eingeschränkt aufrecht erhalten werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die Einschränkungen und hoffen auf schnelle Besserung, worauf wir jedoch keinen Einfluss haben.

Corona Regeln in unserer Praxis

Trotz massiv steigender Infektionszahlen häufen sich leider die Diskussionen und das Fehlverhalten in unserer Praxis.

Daher fassen wir hier noch einmal die aktuellen Corona Besonderheiten in unserer Praxis zusammen:

  1. Absolutes Betretungsverbot der Praxis für Infektpatienten, d..h. Patienten mit Symptomen wie Fieber, Schnupfen, Halsweh, Husten. Das gilt auch für Hereinrufen durch die geöffnete Tür. Melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail für einen Termin in der Infektsprechstunde.
  2. Betreten der Praxis nur mit Maske und maximal 2 Personen zur Zeit in der Anmeldung.
  3. Patienten mit positivem Coronatest dürfen das gesamte Praxisgelände nicht betreten.
  4. Die Praxissprechstunden sind weiterhin eingeschränkt durch die Infektsprechstunden (Mo, Die, Do 17.00 – 18.00) und die Impfsprechstunde Mittwoch variabel zwischen 9.00/10.00 – 11.00/12.00 Uhr. In den genannten Zeiten müssen Sie damit rechnen abgewiesen zu werden, wenn das Impfaufkommen hoch ist.
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