Die Politik hat die Impfpriorisisierung angepasst:
Sollten Sie zu einer dieser Personengruppen gehören können wir Ihnen ein Attest zur Impfberechtigung ausstellen:
a) Personen mit Trisomie 21,
b) Personen nach Organtransplantation,
c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
d) Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chron. Lungenerkrankung,
f) Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/ mol oder ≥ 7,5%),
g) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
h) Personen mit chron. Nierenerkrankung,
i) Personen mit Adipositas (Personen mit BMI über 40),
Einzelfallentscheidungen bestehen für diese Personengruppe:
a) Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen, wenn die Remissionsdauer > fünf Jahre beträgt,
b) Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen,
c) Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie,
d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chron. neurologischen
Erkrankung,
e) Personen mit Asthma bronchiale,
f) Personen mit chron. entzündlicher Darmerkrankung,
g) Personen mit Diabetes mellitus (HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%),
h) Personen mit Adipositas (Personen mit BMI über 30).
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