26.3.2020: „Wer gehört zur Risikogruppe?“ Sehr gute Darstellung zur Beantwortung dieser Frage bei Tagesschau.de.
26.3.2020: „Wer gehört zur Risikogruppe?“ Sehr gute Darstellung zur Beantwortung dieser Frage bei Tagesschau.de.
Da wir täglich etliche Male gefragt werden, ob und wann ein Abstrich auf SARS-CoV-2 (Corona Virus) gemacht werden kann möchten wir Ihnen unsere heutige Empfehlung der KVSH mitteilen. Dort heißt es:
“ Halten Sie sich bei der Indikationsstellung strikt an die überarbeiteten Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI): Voraussetzung sind Symptome eines Atemwegsinfektes (insbesondere Fieber, trockener Husten, Luftnot) UND der direkte Kontakt mit einem nachgewiesenen COVID-19-Erkrankten innerhalb der letzten 14 Tage; der Aufenthalt in einem ausgewiesenen Risikogebiet ist KEIN Kriterium mehr, da in allen Regionen Europas COVID-19-Fälle auftreten. „
Bitte haben sie Verständnis, diese Empfehlung beruht auf der Verfügbarkeit des Tests und den Dringlichkeiten, die Priorität haben.
Ab einem Alter von 60 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Erwachsenen eine Impfung gegen Pneumokokken, die je nach Gesundheitszustand ggf. nach sechs Jahren aufgefrischt werden sollte. Die Impfung verringert das Risiko überhaupt zu erkranken oder schwere Komplikationen zu erleiden. Weiterhin besteht eine Impfempfehlung für chronisch Kranke, insbesondere Lungenkranke.
Derzeit bestehen Lieferschwierigkeiten für den impfstoff. Bitte informieren Sie sich am Telefon über die derzeitige Verfügbarkeit.
Krankmeldung in Coronazeiten:
Hiermit weisen wir darauf hin, daß wegen Krankmeldungen nicht zwingend die Praxis aufgesucht werden muß. Aufgrund von Infektionskrankheiten können diese Bescheinigungen telefonisch “bestellt” werden und dann von gesunden Mitbürgern abgeholt werden. Bitte nutzen Sie diese Ausnahmeregelung!
Wir bitten alle Patienten mit Infektionszeichen, wie Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Durchfall, Übelkeit die Praxis erst nach telefonischer Voranmeldung zum besprochenen Termin zu betreten.
Vielen Dank!
geänderte Sprechzeiten!
Wegen der Corona Krise müssen wir unsere Sprechzeiten den Gegebenheiten anpassen:
Dres. Lübeck und Rusitska
Vormittags Montag – Freitag 8.00 -11.00 Uhr
Von 11.00 – 12.00 reine Infektionsprechstunde nur mit Termin nach tel. Anmeldung
Nachm. Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 16.00 – 17.00
Von 17.00 – 18.00 reine Infektionsprechstunde nur mit Termin nach tel. Anmeldung
Dr. Forquignon
Vormittags Montag – Freitag 8.00 -10.00 Uhr
Von 10.00 – 11.00 reine Infektionsprechstunde nur mit Termin nach tel. Anmeldung
Nachm. Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 16.00 – 17.00
Von 17.00 – 18.00 reine Infektionsprechstunde nur mit Termin nach tel. Anmeldung
Wir bitten in Ihrem eigenen Interesse um Verständnis.
Herzlich willkommen!
Wir bauen derzeit unsere Webpräsenz um. Dabei kann es vorkommen, daß Informationen unserer alten Website noch nicht oder nicht mehr übertragen werden. Wir bitten um Geduld, ggfs. um Rückmeldung.
Vielen Dank, daß Sie hier sind.
Wir bitten alle Patienten mit Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Fieber, Gliederschmerzen etc.) zunächst in der Praxis anzurufen(04343 6462 und 04343 7676). Sollten Sie direkten Kontakt zu Covid-19 positiv getesteten Personen gehabt haben und Krankheitssymptome wie beschrieben haben oder einen Aufenthalt in einem vom RKI beschriebenen Risikogebiet hatten und Krankheitssymptome haben, dürfen Sie auf gar keinen Fall in die Praxis kommen. In diesem Fall muß bei Ihnen ein Abstrich vorgenommen werden. Ob wir diesen bei Ihnen abnehmen oder wer und wo dieser abgenommen werden kann besprechen wir mit Ihnen am Telefon. Sie können sich auch unter 116117 oder beim Gesundheitsamt Plön (04522 743531) melden, um zu erfahren wo Abstriche vorgenommen werden. Bitte bewahren Sie auch hier Ruhe, es kann auch am Telefon zu Verzögerungen kommen.
Zur Zeit ist weiterhin das wichtigste Ziel die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Dabei sind die gefährdetsten Personen sehr alte Menschen und chronisch kranke Menschen. Diese zu schützen ist im Moment das vorrangige Ziel.
Für reine Erkältungskrankheiten wäre das beste Vorgehen in der Praxis anzurufen, um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen telefonisch zu bestellen und dann von gesunden Personen abholen zu lassen.
Zur Verbesserung des Verständnisses der derzeitigen Corona Krise verweisen wir noch auf diesen Blog von Holger Heinze, der die wichtigen Facts hervorragend zusammenfasst.
29.2.2020: Informationen zum Corona Virus:
Das Wichtigste zuerst ! Wenn Sie vermuten, mit dem Virus infiziert zu sein, kommen Sie bitte nicht in die Praxis!
In diesem Fall melden Sie sich telefonisch, wir werden Ihnen dann nähere Informationen zum Prozedere geben.
Beim Aku-Taping handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Kinesio-Tapings, das der japanische Arzt und Chirotherapeut Kenzo Kase in den 1970er Jahren darstellte. Während die bis dahin üblichen Methoden des Tapens und Bandagierens überwiegend auf Stabilisierung und Ruhigstellung von Gelenken abzielten, entwickelte Kenzo Kase ein dehnbares, „bewegliches“ Tape. Anders als bei den bisher bekannten Tape-Verbänden ergibt sich die therapeutische Wirkung aus bzw. über die Bewegung.
Die Wirkung erklärt sich zum Teil darüber, dass die Haut an diesem Tapeverband haften bleibt und dann bei Bewegungen permanent gegen das Unterhautgewebe verschoben wird. Diese dauerhafte Verschiebung bei jeder natürlichen Bewegung ist einer Eigenlymphdrainage bzw. Bindegewebsmassage gleichzusetzen. Daneben kommt es zu einer Reizung bestimmter Rezeptoren, die körpereigene Schmerzreduktionssysteme aktivieren.
Durch den reduzierten Druck in den Geweben unterhalb der Tapeverbände beschleunigt sich der Lymphstrom. Auf diese Weise wird ein eventuell vorhandenes Lymphödem schneller abgebaut. Über den beschleunigten Lymphstrom wird überdies eine anti-entzündliche Wirkung hervorgerufen.
Umweltmedizinische Untersuchungen befassen sich mit Erkrankungen, die durch Umwelteinflüsse wie Luftverschmutzung, Lärm und andere chemische, elektrische und sonstige Belastungen entstehen oder verstärkt werden. In der Regel handelt es sich um ausführliche Anamneseerhebungen (Befunderhebungen durch Befragung), sowie laborchemische Untersuchungen. Eine solche Untersuchung gehört nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Abrechnung erfolgt deshalb nach der Gebührenordnung (GOÄ) direkt mit dem Patienten.Typische Erkrankungen sind: – chronisches Müdigkeitssyndrom – Allergien |